Diese Website erklärt Spielregeln. Wer sie kennt, weiß auch, dass jedes Casinospiel auf lange Sicht dem Haus einen Vorteil verschafft. Kein System und keine Strategie ändert daran etwas. Glücksspiel ist kein Weg, Geld zu verdienen. Hier steht, woran man ein Problem erkennt und wo es kostenlose Hilfe gibt.
Mindestalter: 18, in manchen Spielbanken 21
Glücksspiel ist in Deutschland nur für Erwachsene erlaubt. Für Spielbanken legt jedes Bundesland das Mindestalter selbst fest: je nach Bundesland ab 18 oder ab 21 Jahren, in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen ab 21. Maßgeblich ist immer die Hausordnung der jeweiligen Spielbank. Ohne amtlichen Lichtbildausweis kommt niemand hinein.
Warnzeichen
- Du spielst länger oder mit mehr Geld, als du vorhattest.
- Du versuchst, Verluste „zurückzuholen“.
- Du verheimlichst, wie oft oder wie viel du spielst.
- Du leihst dir Geld zum Spielen oder verkaufst dafür Dinge.
- Du wirst unruhig oder gereizt, wenn du nicht spielen kannst.
- Spielen verdrängt Arbeit, Schlaf, Familie oder Freunde.
Wenn eines davon auf dich oder jemanden in deiner Nähe zutrifft, lohnt sich ein Gespräch. Es ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Kostenlose Hilfe
Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG: 0800 1 37 27 00. Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie ist für Spielende, Angehörige und alle, die sich Sorgen machen.
check-dein-spiel.de ist das Informationsportal des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Dort gibt es einen Selbsttest, ein Online-Programm und Beratung, auch in anderen Sprachen. Weitere Angebote findest du auf bioeg.de.
Hilfe gibt es außerdem bei Suchtberatungsstellen in deiner Stadt. Die Telefonberatung nennt dir eine in deiner Nähe.
Sich sperren lassen: OASIS
Über das bundesweite Spielersperrsystem OASIS kannst du dich vom öffentlichen Glücksspiel in Deutschland sperren lassen. Gesperrte Spieler dürfen nicht teilnehmen, und Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen müssen am Eingang abgleichen. Ausgenommen sind unter anderem Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche. Das System führt für alle Länder die hessische Glücksspielaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt.
- Wo: beim Anbieter selbst, etwa an der Kasse einer Spielbank, oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, online oder per Post.
- Was du brauchst: den ausgefüllten Antrag mit deiner eigenen Unterschrift und eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses. Ein Führerschein reicht nicht.
- Wie lange: Die Sperre gilt mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kannst du eine kürzere Dauer wählen, aber nicht unter drei Monaten.
- Für andere: Auch Angehörige können eine Sperre beantragen (Fremdsperre). Die betroffene Person wird vorher angehört.
Mehr dazu und den Antrag gibt es beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Legale Anbieter erkennen
Diese Website nennt keine Anbieter und empfiehlt keine. Wer online spielt, kann auf der offiziellen Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) prüfen, ob ein Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis hat: Whitelist der GGL.
Was diese Website tut und was nicht
Hier wird nicht gespielt und nicht gewettet. Die Tische und Trainer arbeiten mit Spielchips ohne Wert, es gibt nichts zu gewinnen, und für Einsätze gibt es keine Punkte. Punkte gibt es nur für richtige Antworten. Jede Strategie wird mit ihrem Hausvorteil gezeigt, damit klar ist, was sie kann und was nicht.
Häufige Fragen
Gesperrt wird, wer selbst eine Sperre beantragt (Selbstsperre) oder für wen ein Dritter, etwa ein Angehöriger, eine Sperre beantragt (Fremdsperre). Die Sperre wird im bundesweiten System OASIS eingetragen. Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen gleichen am Eingang ab, ob jemand gesperrt ist.
Mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kannst du eine andere Dauer wählen, aber nicht kürzer als drei Monate. So steht es in § 8a Abs. 6 des Glücksspielstaatsvertrags 2021.
Du selbst, beim Anbieter, etwa an der Kasse einer Spielbank, oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, das OASIS für alle Bundesländer führt. Auch Dritte können eine Fremdsperre beantragen; die betroffene Person wird vorher angehört.
Mit dem Antrag auf Selbstsperre, online über das Regierungspräsidium Darmstadt oder auf Papier. Auf Papier brauchst du deine eigene Unterschrift und eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses; ein Führerschein reicht nicht. Du kannst den Antrag auch direkt beim Anbieter stellen.
Vor Ablauf der Mindestdauer nicht. Wie die Aufhebung danach beantragt wird, beschreibt das Regierungspräsidium Darmstadt auf seiner Seite zu OASIS. Wenn du merkst, dass du die Sperre vor allem aufheben willst, um weiterzuspielen, ist ein Gespräch mit einer Beratungsstelle ein guter erster Schritt.
Reden hilft, und es kostet nichts: Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar. Auf check-dein-spiel.de gibt es einen Selbsttest und ein Online-Programm. Eine Sperre über OASIS schützt zusätzlich vor dem nächsten Besuch in einer Spielbank oder Spielhalle.